Was ist zu tun, wenn der Trauerfall eingetreten ist?

Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausarzt, oder den Notarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Hierzu ist
es hilfreich den Personalausweis des Verstorbenen zur Verfügung zu haben.
Danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim benachrichtigt die Verwaltung einen Arzt.
Danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir alle Fragen zur Bestattungsart und der
Gestaltung der Trauerfeier klären.
Selbstverständlich kommen wir zum Beratungsgespräch auch zu Ihnen.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen
  • Familienstammbuch/Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Personalausweis
  • Todesbescheinigung
  • letzter Rentenbescheid
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Urkunde über vorhandene Grabstätte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeldversicherung o.ä.)

Die Bestattungskosten gliedern sich wie folgt auf: 

  • Friedhofs-, und Bestattungsgebühren
  • Gebühren für Behörden und Kirche
  • Blumendekoration
  • Kaffeetafel
  • Trauerkleidung
  • Leistungen des Bestattungsunternehmens
Da wir unsere Leistungen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen erbringen, erstellen wir Ihnen auf Wunsch vor Auftragserteilung eine genaue Kostenvorschau.