Was ist zu tun, wenn der Trauerfall eingetreten ist?

Ist der Sterbefall in der privaten Wohnung eingetreten, benachrichtigen Sie bitte sofort Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Diese stellen die Todesbescheinigung aus, die Grundlage zur Überführung für uns ist. Hierzu ist es hilfreich den Personalausweis des Verstorbenen zur Verfügung zu haben.

Danach sollten Sie sofort mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim benachrichtigt die Verwaltung einen Arzt.

Danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

 

In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir alle Fragen zur Bestattungsart, der Grabstelle und der Gestaltung der individuellen Trauerfeier klären.

 

Selbstverständlich kommen wir zum Beratungsgespräch zu Ihnen in Ihre Wohnung, damit das Gespräch für Sie so angenehm wir möglich gestaltet werden kann.

 

 

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Personalausweis (immer)
  • Geburtsurkunde (immer)
  • Heiratsurkunde / Auszug aus dem Eheregister (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Todesbescheinigung (beide Teile, werden vom Arzt ausgestellt)
  • letzter Rentenbescheid
  • Unterlagen über Zusatzrenten
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Urkunde über vorhandene Grabstätte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeldversicherung o.ä.)