Reihengräber sind immer Einzelgräber, die von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und der Reihe nach belegt werden. Die Ruhezeiten werden in der Friedhofssatzung gesetzlich festgelegt und betragen je nach Friedhofssatzung 20-30 Jahre. Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.
(Stadt Rüthen 30 Jahre)
Wahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten dessen Nutzungsrecht verlängerbar ist. Bei einer Nachbelegung können weitere Kosten durch diese zeitliche Verlängerung anfallen.
Bei einigen Kommunen ist es auch möglich, diese Gräber auf dem Friedhof frei zu wählen.
In der Stadt Rüthen werden Wahlgräber mit einer Ruhezeit von 30 Jahren vergeben.
Pflegefreie Reihengräber sind immer Einzelgräber die nicht verlängerbar sind.
(s. Erklärung Reihengrab oben)
Auf dem Hauptfriedhof Rüthen ist eigens für diese Bestattungsmöglichkeit ein Grabfeld für alle Bewohner der Stadt Rüthen angelegt worden. In der Erwerbsgebühren ist die Pflege und ein einheitliches Grabzeichen bereits eingeschlossen, so dass für die Angehörigen keine weiteren Kosten entstehen.