Gebühren und Auslagen entstehen durch die unterschiedlichsten Unterlagen, Genehmigungen und Dienstleistungen die von Dritten erbracht werden und die im Vorfeld durch uns ausgelegt werden. Eine genaue Abrechnung der Einzelpositionen ist für uns selbstverständlich.
Sie entstehen z.B.
- für die Ausstellung der Todesbescheinigung (diese wird vom ausstellenden Arzt auf GOÄ-Basis mit der Familie privat abgerechnet)
- Auslagen für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes und Erstellung der Sterbeurkunden
- Auslagen für fehlende Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde, oder BPA)
- Kirchengebühren am Pfarramt der Beisetzung
- u.s.w.